Die Aufgabe von Heilpraktikern ist, die Patienten möglichst natürlich zu behandeln und ihnen in keinem Fall irgendeinen Schaden zuzufügen. Mit einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (= Approbation) dürfen Heilpraktiker eigenverantwortlich und berufsmäßig Patienten behandeln – ohne dass der Patient eine Überweisung vom Arzt braucht.
Der Heilpraktiker spricht ausführlich mit den Patienten, erkundigt sich über die Lebensverhältnisse, Beschwerden und Vorerkrankungen (macht also eine Anamnese), stellt Krankheiten fest, entwickelt in Absprache mit dem Patienten ein Therapieverfahren und ist darauf bedacht, sein Gegenüber ganzheitlich zu behandeln. Das heißt, es geht nicht nur darum, die Krankheit mit ihren Symptomen zu kurieren, sondern den Patienten langfristig im ganzheitlichen Sinne zu heilen.
Dabei nutzen sie die Naturheilkunde und naturheilkundliche Methoden und Behandlungsverfahren. Die bekanntesten sind wohl zum Beispiel Akupunktur, Blutegeltherapie, Chiropraktik, Homöopathie oder Kinesiologie. Für Heilpraktiker ist es immer wichtig, sich in solchen Bereichen fortzubilden. So können sie ihr Leistungsspektrum verlängern und ihre Patienten umfangreich behandeln.
Heilpraktiker Fortbildungen im Überblick
Heilpraktiker verzichten auf Methoden aus der Schulmedizin; sie müssen aber in der Lage sein, ihre eigenen Grenzen zu kennen und – wenn nötig – den Patienten an einen Schulmediziner zu überweisen, wenn dem eigenen Handeln Grenzen gesetzt sind. Ohnehin sind dem Heilpraktiker per Gesetz Behandlungsgrenzen gesetzt, an die er sich halten muss.
Neben der Heilkunde gibt es noch genug Organisatorisches für Heilpraktiker zu tun. Sie müssen Rechnungen schreiben, Untersuchungsergebnisse dokumentieren, Behandlungsläufe aufschreiben, sie organisieren die Praxisabläufe und müssen den Behandlungsraum vor- und nachbereiten.
Heilpraktiker Aufgaben in der Übersicht:
- Anamnese durchführen
- Diagnose erstellen
- Beratungsgespräche führen
- Therapeutische Maßnahmen durchführen
- Praxisorganisation
- ggf. Seminare geben und unterrichten
Zum einen darf nur Heilpraktiker werden, wer dazu die Erlaubnis per Heilpraktikergesetz erhält. Dazu müssen alle Heilpraktikeranwärter die Prüfungen beim Gesundheitsamt bestehen, dann erhalten sie die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde und zwar ohne Approbation. Sinn und Zweck der Prüfung ist es festzustellen, dass vom Geprüften keine Gefahr für das Volk bzw. für die potenziellen Patienten ausgeht.
Wenn Sie erst einmal die Erlaubnis haben, als Heilpraktiker zu praktizieren, regeln weitere Gesetze (zum Beispiel Arzneimittelgesetz oder Infektionsschutzgesetz), was Sie dürfen und was nicht und welche Krankheiten sie behandeln dürfen und welche nicht. Halten Sie sich nicht daran, müssen Sie mit Bußstrafen rechnen.
Das dürfen Heilpraktiker nicht:
Sie dürfen zum Beispiel keine meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten behandeln, auch keine Geschlechtskrankheiten. Laut Arzneimittelgesetz dürfen sie keine Betäubungsmittel oder verschreibungspflichtige Medikamente verschreiben. Des Weiteren ist es Heilpraktikern verboten zu röntgen, Zahnheilkunde auszuüben, Geburtshilfe zu leisten, amtliche Bescheinigungen auszustellen, den Tod festzustellen und Heilungsversprechen abzugeben.
Heilpraktikergesetz
Wie eingangs bereits erwähnt, steigt die Zahl der Heilpraktiker zunehmend an. Natürlich muss man ehrlicherweise sagen, dass nicht jeder Erfolg hat mit einer eigenen Praxis und das so ein großer in Schritt in die Selbstständigkeit gut geplant sein will. Aber die Tatsache, dass sich viele neue Heilpraktiker etablieren zeigt, dass die Deutschen durchaus offen sind gegenüber der alternativen Medizin und der Naturheilkunde als Alternative zur Schulmedizin. Von daher sind die Berufsaussichten gut.
Es stellt sich aber auch die Frage, ob Sie sich nach der Prüfung beim Gesundheitsamt selbstständig machen möchten und eine eigene Praxis gründen oder sich doch erst einmal lieber eine Anstellung suchen um Erfahrung zu sammeln. Beides ist möglich, aber in der Regel machen sich die meisten Heilpraktiker selbstständig und eröffnen eine Praxis.
Das ist ein großer Schritt und erfordert im Vorfeld eine realistische und genaue Planung, damit Sie auf Dauer Erfolg haben. Hier ist ein Businessplan unerlässlich, vor allem wenn Sie finanzielle Unterstützung suchen.
In unserem Artikel zum Thema Praxisgründung haben wir ausführliche Infos und verschiedene Schritte, die Sie bei dieser großen Herausforderung beachten sollten.
Heilpraktiker Praxis eröffnen
Die Heilpraktiker üben einen Beruf aus, bei denen sich der Verdienst nicht konkret benennen lässt. Sicher, es lassen sich einige Zahlen erfragen und online recherchieren – was wir natürlich gemacht haben – aber diese sind keinesfalls verbindlich und können immer nur zur Orientierung dienen.
Warum lässt sich der Verdienst nicht konkret benennen? Weil Heilpraktiker ihr Gehalt nach § 18 des Einkommenssteuergesetzes selber bestimmen können. Und damit ist jeder sozusagen seines eigenen Glückes Schmied. Wohl gibt es auch die sogenannte Gebührenordnung für Heilpraktiker, die Von-Bis-Spannen für Leistungen angibt, allerdings stammt diese aus dem Jahr 1985 und wurde bis heute nicht aktualisiert, außerdem ist sie nicht verpflichtend für Heilpraktiker.
Hinzu kommt die Frage – oder der Faktor – wie groß der (Stamm-) Kundenkreis der Heilpraktiker ist. Und arbeitet er Vollzeit oder Teilzeit? Auch die Erfahrung spielt eine große Rolle. Denn Patienten haben mehr Vertrauen in erfahrene Heilpraktiker und wer bereits viel Erfahrung hat, hat mehr Kunden und kann mitunter auch das Honorar für die Leistungen erhöhen.
Sie möchten mehr Informationen zu den Themen Verdienst und Gebührenordnung? Dann lesen Sie dazu unsere ausführlichen Artikel mit allen Zahlen.