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Heilpraktiker Ausbildung: Voraussetzungen

Wer sich zum Heilpraktiker ausbilden lassen möchte, muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen: Zum einen die meist nicht allzu rigorosen Bedingungen der Heilpraktikerschulen, zum anderen die staatlichen Anforderungen für die abschließende Prüfung beim Gesundheitsamt. Damit Sie sich im Dschungel der Voraussetzungen nicht verirren, bringen wir hier Licht ins Dunkel.

Unterschiedliche Anforderungen – persönlich und formal

Wie angesprochen, gibt es verschiedene Anforderungen an angehende Heilpraktiker. Wer es eilig hat, findet nachfolgend einen Schnellüberblick:

Persönlich

  • Interesse an Naturheilkunde als Grundbedingung ebenso wie Freude an der Hilfe für Menschen
  • Leidenschaft für Philosophie und Ethik des Heilpraktiker Berufs
  • Ehrgeiz & Selbstdisziplin für die anspruchsvolle Ausbildung
  • Genaues Informieren über die Ausbildung, Schulen und Lerninhalte
  • Investition von mehreren tausend Euro in die berufliche Zukunft

Formal (Schulen)

Unterschiedlich, z.B.:

  • Vollendung eines bestimmten Lebensjahres (ab 21)
  • Bestimmter Schulabschluss
  • Motivationsschreiben
  • Medizinische Vorkenntnisse
  • Absolvierter Erste-Hilfe-Kurs
  • Ausbildung + 1 Jahr Berufserfahrung
  • Bestehen eines Aufnahmegesprächs
  • uvm.

Formal (Amtliche Prüfung)

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Hauptschulabschluss
  • Gesundheitliche, geistige und sittliche Eignung / keine psychischen oder körperlichen Krankheiten
  • Polizeiliches Führungszeugnis ohne Vorstrafeneintrag
  • Ausgeprägtes Wissen der Naturheilkunde

Für alle, die sich etwas genauer mit den einzelnen Anforderungen befassen möchten, haben wir nachfolgend ausführliche Infos zusammengestellt.

Diese Voraussetzungen
benötigen Sie

Persönliche Voraussetzungen

Es geht in erster Linie um Sie persönlich: Wissen Sie, was der Beruf als Heilpraktiker für Verantwortung mit sich bringt? Sind Sie bereit, diese Verantwortung zu tragen? Sind Sie auch bereit, dafür eine anspruchsvolle Ausbildung zu absolvieren und mehrere tausend Euro zu investieren (⇒ Heilpraktiker Ausbildung Kosten)?

Falls Sie diese Fragen zweifelsfrei mit „Ja“ beantworten können, sind Sie schon auf einem guten Weg. Die Grundlage der Entscheidung für die Heilpraktiker Ausbildung ist das Erfüllen der persönlichen Voraussetzungen. Dazu gehört auch, sich intensiv über die verschiedenen Heilpraktikerschulen zu informieren – denn die Ausbildung ist nicht gesetzlich geregelt und jede Akademie kann ihr eigenes Süppchen kochen.

Eine tiefgreifende Vorab-Information erspart Ihnen das Ausgeben von viel Geld ohne konkreten Nutzen danach. Nutzen Sie also die Möglichkeit, Infomaterial zu bestellen oder zum Beispiel bei Fernkursen einen Probemonat zu testen oder einen Tag der offenen Tür zu besuchen. Sämtliche Heilpraktikerschulen finden Sie in unserer Übersicht:

Formale Voraussetzungen der Heilpraktikerschulen

Wie geschrieben: Die Heilpraktiker Ausbildung ist nicht gesetzlich geregelt und somit gibt es auch keine grundlegenden Voraussetzungen für die Zulassung dazu. Manche Anbieter orientieren sich stark an den Vorgaben der amtlichen Prüfung (siehe nächster Absatz), andere nehmen fast jeden auf.

Beispiele:

Anbieter

Studienform

Voraussetzungen

ALH

Fernstudium

Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung sowie ein Jahr Berufserfahrung

ARCANA

Vollzeitkurs

u.a. 21 Jahre, Mittlere Reife, Führungszeugnis, Erste-Hilfe-Kurs, Teilnahme an 2 Probe-Unterrichtstagen

BTB

Fernstudium

keine Zulassungsbeschränkungen

ILS

Fernstudium

Realschul-Abschluss, Erste-Hilfe-Kurs

In natura Heilzentrum

Abendkurs

Lebenslauf, Zeugnis über Schulabschluss oder Berufsausbildung

RSA

Wochenendkurs

Medizinische Vorbildung, Hauptschul-Abschluss

SGD

Fernstudium

u.a. 24 Jahre, Realschul-Abschluss Ausbildung in med. Assistenzberuf, Erste-Hilfe-Kurs

Thalamus

Abendkurs

keine Zulassungsbeschränkungen

Die Einstiegshürde ist also relativ gering, aber Sie sollten unbedingt auf die Anforderungen der amtlichen Heilpraktiker-Überprüfung achten, denn wenn Sie diese nicht erfüllen, ist die ganze vorherige Ausbildung mehr oder weniger für die Katz´ gewesen.

Formale Voraussetzungen der amtlichen Prüfung

Es gibt vier Bedingungen, die Sie auf jeden Fall erfüllen müssen:

Ein schematisch gezeichneter Kalender

Alter: Mindestens 25 Jahre
Ein gewisses Maß an Lebenserfahrung und „Erwachsensein“ sollte man mitbringen, wenn man Heilpraktiker werden möchte. Daher hat der Gesetzgeber die Untergrenze auf 25 Jahre beschränkt. Die meisten Leute, die eine Heilpraktiker Ausbildung anstreben, sind aber etwas älter. Und die Ausbildungen kann man, wie Sie oben sehen, auch schon mit geringerem Alter anfangen.

Ein schematisch gezeichnetes Stethoskop mit einem Schild in der Mitte, auf dem ein Kreuz zu sehen ist

Gesundheit: Psychisch und physisch in Ordnung
Wer anderen Menschen helfen möchte, oftmals auch im Bereich der Psychotherapie, sollte selber geistig und körperlich gesund sein. Süchte, psychische Krankheiten oder auch verschiedene körperliche Erkrankungen sind ein Ausschlussgrund für den Beruf.

Eine schematisch gezeichnete Urkunde

Schulabschluss: Geschafft
Eine weitere Heilpraktiker Voraussetzung ist ein Schulabschluss, mindestens die Hauptschule. Manche Schulen verlangen für ihre Ausbildungen aber einen Realschulabschluss.

Eine schematisch gezeichnete Warnsirene

Führungszeugnis: Einwandfrei
Vorstrafen machen sich nicht gut als Heilpraktiker. Wer diesen Beruf ergreifen will, darf vorher nicht in größerer Weise mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sein, sondern sollte ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis vorweisen können.

Darüber hinaus gibt es von den einzelnen Gesundheitsämtern noch Zusatzanforderungen, wie zum Beispiel das Einsenden eines Lebenslaufes. Diese kleineren Bedingungen sind aber zu vernachlässigen, weil man sie ganz locker erstellen bzw. besorgen kann.

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