Heilpraktiker Ausbildung: Voraussetzungen
Wer sich zum Heilpraktiker ausbilden lassen möchte, muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen: Zum einen die meist nicht allzu rigorosen Bedingungen der Heilpraktikerschulen, zum anderen die staatlichen Anforderungen für die abschließende Prüfung beim Gesundheitsamt. Damit Sie sich im Dschungel der Voraussetzungen nicht verirren, bringen wir hier Licht ins Dunkel.
Inhaltsverzeichnis
Unterschiedliche Anforderungen – persönlich und formal
Wie angesprochen, gibt es verschiedene Anforderungen an angehende Heilpraktiker. Wer es eilig hat, findet nachfolgend einen Schnellüberblick:
![Icon Persoenliche Voraussetzungen Heilpraktiker Ausbildung Das Profil eines schematisch gezeichneten Kopfs mit zwei Zahnrädern in der Mitte des Schädels](/fileadmin/user_upload/Inhalte/heilpraktiker-ausbildung.de/Grafiken/Icon-Persoenliche-Voraussetzungen-Heilpraktiker-Ausbildung.png)
Persönlich
- Interesse an Naturheilkunde als Grundbedingung ebenso wie Freude an der Hilfe für Menschen
- Leidenschaft für Philosophie und Ethik des Heilpraktiker Berufs
- Ehrgeiz & Selbstdisziplin für die anspruchsvolle Ausbildung
- Genaues Informieren über die Ausbildung, Schulen und Lerninhalte
- Investition von mehreren tausend Euro in die berufliche Zukunft
![Icon Akademien Voraussetzungen Heilpraktiker Ausbildung Eine schematisch dargestellte Person zeigt etwas auf einem Flipchart](/fileadmin/user_upload/Inhalte/heilpraktiker-ausbildung.de/Grafiken/Icon-Akademien-Voraussetzungen-Heilpraktiker-Ausbildung.png)
Formal (Schulen)
Unterschiedlich, z.B.:
- Vollendung eines bestimmten Lebensjahres (ab 21)
- Bestimmter Schulabschluss
- Motivationsschreiben
- Medizinische Vorkenntnisse
- Absolvierter Erste-Hilfe-Kurs
- Ausbildung + 1 Jahr Berufserfahrung
- Bestehen eines Aufnahmegesprächs
- uvm.
![Icon Staatliche Voraussetzungen Heilpraktiker Ausbildung Eine schematisch gezeichnete Prüfungsurkunde](/fileadmin/user_upload/Inhalte/heilpraktiker-ausbildung.de/Grafiken/Icon-Staatliche-Voraussetzungen-Heilpraktiker-Ausbildung.png)
Formal (Amtliche Prüfung)
- Mindestalter 25 Jahre
- Hauptschulabschluss
- Gesundheitliche, geistige und sittliche Eignung / keine psychischen oder körperlichen Krankheiten
- Polizeiliches Führungszeugnis ohne Vorstrafeneintrag
- Ausgeprägtes Wissen der Naturheilkunde
Für alle, die sich etwas genauer mit den einzelnen Anforderungen befassen möchten, haben wir nachfolgend ausführliche Infos zusammengestellt.